Der Verordnungsweg zur logopädischen Behandlung
- Vorstellung bei einem Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt...)
- Diagnoseerstellung durch den Arzt
- Hält er eine Therapie für sinnvoll, stellt er einen Verordnungsformular aus
- Anmeldung in der Logopädischen Praxis
Bei Kindern und Jugendlichen werden alle anfallenden Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene liegt bei 10% der Gesamtkosten.
---Die Verordnung darf zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein---