Logopädische Praxis
Eric Schmidt

Der Verordnungsweg zur logopädischen Behandlung

  1. Vorstellung bei einem Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt...)
  2. Diagnoseerstellung durch den Arzt
  3. Hält er eine Therapie für sinnvoll, stellt er einen Verordnungsformular aus
  4. Anmeldung in der Logopädischen Praxis


Bei Kindern und Jugendlichen werden alle anfallenden Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene liegt bei 10% der Gesamtkosten.

 

---Die Verordnung darf zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein---